15. - 16.10.2011
Hexenjagd
Hier der Flyer mit allen wichtigen Infos und Details als PDF-Format:
Flyer Hexenjagd [303 KB]
Onlineanmeldung (Es sind nur KEINE Plätze mehr frei. Warteliste Mail an: a l y n a @ a i n h o r n . d e ohne leerzeichen)
Die AGB zur Veranstaltung.
§ 1 - Sicherheit der Waffen und Ausrüstung:
(1) Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit der von ihm verwendeten Waffen und Ausrüstung
(aller „Sachen“ im Sinne des BGB) selbst verantwortlich.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Waffen und Ausrüstung im Sinne des Absatz 1 jederzeit
auf Sicherheit zu überprüfen.
(3) Waffen und Ausrüstung die nach Ansicht des Veranstalters nicht den allgemeinen
Sicherheitsansprüchen genügen, sind auf Anweisung aus dem Spiel zu nehmen und für die
Dauer der Veranstaltung nicht weiter zu verwenden.
§ 2 - Alkohol und Betäubungsmittel (Drogen):
(1) Das Kämpfen in angetrunkenem Zustand ist untersagt. Angetrunken im Sinne der AGB ist
jeder, der nach Ansicht der Veranstalter nicht mehr in der Lage ist, den gültigen Regeln nach
sicher und rücksichtsvoll im Kampf zu agieren.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, angetrunkenen Spielern die Teilnahme an Kämpfen zu
untersagen.
(3) Jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann ebenfalls zur Untersagung von
Kämpfen führen.
(4) Auf § 6 Absatz 5 der AGB wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 3 - Teilnahme Minderjähriger:
(1) Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine schriftliche
Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie eine volljährige (schriftlich
berufene) Aufsichtsperson. Sowohl Einverständniserklärung als auch die Bestätigung der
Aufsichtsperson sind über die komplette Aufenthaltsdauer auf dem Veranstaltungsgelände
vom Minderjährigen stets bei sich zu führen.
(2) Minderjährige Teilnehmer, deren Alter 16 Jahre unterschreitet, müssen während der
gesamten Veranstaltung in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten sein.
§ 4 - Haftung des Krakant e.V. für Schäden
(1) Die Haftung des Krakant e.V. für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und
dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB.
(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Krakant e.V.
(4) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren
derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
(5) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber des Krakant e.V. ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der
Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Krakant e.V.
(6) Soweit der Krakant e.V für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haftet, ist dessen
Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt
auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers
verursacht wurde.
§ 5 - Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der
Vereinssitz des Krakant e.V.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn
spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Vereinssitz des
Krakant e.V. zuständige Gericht.
§ 6 - Sonstiges
(1) Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er sich der Natur der Veranstaltung
und den damit verbundenen Risiken bewußt ist.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen
Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich
über diese selbständig zu informieren.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters sowie dessen
Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
(5) Bei Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen, Gefährdung anderer Personen, Verstoß
gegen § 2 (Alkohol und Betäubungsmittel) oder Nichtbefolgung von Anweisungen kann
seitens des Veranstalters der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine
anteilige oder komplette Rückerstattung des Tickets/Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem
Falle nicht.
(6) Ein Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmeregelungen
bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung des Krakant e.V.
(7) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter
vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private
Zwecke sind erlaubt.
( 8 ) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem
Bild- und Tonmaterial einverstanden.
