Feste des Unheils

Krakant - Hexenjagd

15. - 16.10.2011
Hexenjagd



Hier der Flyer mit allen wichtigen Infos und Details als PDF-Format:

Flyer Hexenjagd [303 KB]

Onlineanmeldung (Es sind nur KEINE Plätze mehr frei. Warteliste Mail an: a l y n a @ a i n h o r n . d e ohne leerzeichen)

Vorname

Nachname

E-Mail

Geburtsdatum

Volljährigkeit und Aufsichtspflicht

Teilnehmer die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zur Vorlage, sowie die Übernahme der Aufsichtspflicht durch einen angemeldeten volljährigen Teilnehmer.

Charaktername

Gruppe / Land

Charakterklasse

Rasse

ABG-Erklärung

 

 Ich erkläre mich mit den ABG einverstanden

 

 Ich bin mit den AGB nicht einverstanden (Anmeldung wird ignoriert)

Anmeldeoptionen:

 

 Warteliste

Krankheiten / Allergien

Ich habe folgende Krankheiten / Allergien

Nachricht

 

Die AGB zur Veranstaltung.

§ 1 - Sicherheit der Waffen und Ausrüstung:

(1) Jeder Teilnehmer ist für die Sicherheit der von ihm verwendeten Waffen und Ausrüstung

(aller „Sachen“ im Sinne des BGB) selbst verantwortlich.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, Waffen und Ausrüstung im Sinne des Absatz 1 jederzeit

auf Sicherheit zu überprüfen.

(3) Waffen und Ausrüstung die nach Ansicht des Veranstalters nicht den allgemeinen

Sicherheitsansprüchen genügen, sind auf Anweisung aus dem Spiel zu nehmen und für die

Dauer der Veranstaltung nicht weiter zu verwenden.

§ 2 - Alkohol und Betäubungsmittel (Drogen):

(1) Das Kämpfen in angetrunkenem Zustand ist untersagt. Angetrunken im Sinne der AGB ist

jeder, der nach Ansicht der Veranstalter nicht mehr in der Lage ist, den gültigen Regeln nach

sicher und rücksichtsvoll im Kampf zu agieren.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, angetrunkenen Spielern die Teilnahme an Kämpfen zu

untersagen.

(3) Jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann ebenfalls zur Untersagung von

Kämpfen führen.

(4) Auf § 6 Absatz 5 der AGB wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 3 - Teilnahme Minderjähriger:

(1) Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine schriftliche

Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, sowie eine volljährige (schriftlich

berufene) Aufsichtsperson. Sowohl Einverständniserklärung als auch die Bestätigung der

Aufsichtsperson sind über die komplette Aufenthaltsdauer auf dem Veranstaltungsgelände

vom Minderjährigen stets bei sich zu führen.

(2) Minderjährige Teilnehmer, deren Alter 16 Jahre unterschreitet, müssen während der

gesamten Veranstaltung in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten sein.

§ 4 - Haftung des Krakant e.V. für Schäden

(1) Die Haftung des Krakant e.V. für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben,

Körper und Gesundheit des Kunden, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und

dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB.

(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig

vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige

Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Krakant e.V.

(4) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren

derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

(5) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber des Krakant e.V. ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der

Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Krakant e.V.

(6) Soweit der Krakant e.V für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haftet, ist dessen

Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt

auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers

verursacht wurde.

§ 5 - Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der

Vereinssitz des Krakant e.V.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn

spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des

öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Vereinssitz des

Krakant e.V. zuständige Gericht.

§ 6 - Sonstiges

(1) Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er sich der Natur der Veranstaltung

und den damit verbundenen Risiken bewußt ist.

(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen

Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich

über diese selbständig zu informieren.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters sowie dessen

Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

(5) Bei Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen, Gefährdung anderer Personen, Verstoß

gegen § 2 (Alkohol und Betäubungsmittel) oder Nichtbefolgung von Anweisungen kann

seitens des Veranstalters der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine

anteilige oder komplette Rückerstattung des Tickets/Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem

Falle nicht.

(6) Ein Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmeregelungen

bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung des Krakant e.V.

(7) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter

vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der

ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private

Zwecke sind erlaubt.

( 8 ) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem

Bild- und Tonmaterial einverstanden.